Die Ausbildung muss kein Vermögen kosten
Es gibt mehrere Wege, Deine Fahrlehrer-Ausbildung fördern zu lassen. Hier erfährst Du, welche Optionen es gibt und was Du dafür brauchst.
Bildungsgutschein (Agentur für Arbeit / Jobcenter)
Der Bildungsgutschein ist die häufigste Förderform für die Fahrlehrer-Ausbildung. Er wird von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter ausgestellt und übernimmt die Lehrgangskosten vollständig oder teilweise.
- Kostenübernahme für zugelassene Fahrlehrerausbildungsstätten (AZAV-Zertifizierung)
- Muss vor Kursbeginn beantragt und bewilligt werden
- Voraussetzung: Arbeitssuchend oder von Arbeitslosigkeit bedroht
- Kein Rückzahlungsanspruch bei erfolgreichem Abschluss
Aufstiegs-BAföG (AFBG)
Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) unterstützt berufliche Weiterqualifikation mit Zuschüssen und zinsgünstigen Darlehen, auch für die Fahrlehrer-Ausbildung.
- Bis zu 15.000 € Maßnahmenbeitrag (Lehrgangskosten)
- 50 % als Zuschuss (muss nicht zurückgezahlt werden)
- 50 % als zinsgünstiges KfW-Darlehen
- Unabhängig von Einkommen und Alter beantragbar
- Antrag beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung
Arbeitgeberförderung
Viele Fahrschulen suchen dringend Nachwuchs und beteiligen sich an den Ausbildungskosten, oft im Gegenzug für eine Anstellungszusage nach dem Abschluss.
- Vollständige oder teilweise Kostenübernahme durch die Fahrschule
- Häufig verbunden mit einem Arbeitsvertrag ab Abschluss
- Individuelle Vereinbarung, kein standardisiertes Programm
- Besonders attraktiv in Regionen mit Fahrlehrermangel
Welche Ausbildungsstätte akzeptiert welche Förderung?
Das steht im Profil jeder Fahrlehrerausbildungsstätte. Vergleiche Ausbildungsstätten nach Förderoption und frage direkt an.
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